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   VGH Hessen, 25.10.1994 - 9 UE 1045/91   

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https://dejure.org/1994,13671
VGH Hessen, 25.10.1994 - 9 UE 1045/91 (https://dejure.org/1994,13671)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.10.1994 - 9 UE 1045/91 (https://dejure.org/1994,13671)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 9 UE 1045/91 (https://dejure.org/1994,13671)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus VGH Hessen, 25.10.1994 - 9 UE 1045/91
    Die Festsetzung der Regelsätze unterliegt verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (BVerwGE 25, 307; BVerwG, Urteil vom 25. November 1993 - 5 C 8.90 -, NDV 1994, 155 entgegen der zeitweilig vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen gegenteiligen Auffassung (NDV 1988, 284), der sich der erkennende Senat im Beschluß vom 3. August 1992 im Verfahren 9 TP 1050/91 angeschlossen hatte).

    Diese Kontrolle ist jedoch eingeschränkt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. November 1993 a. a. O.).

    Da nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht alle den Bedarf bestimmenden Faktoren genau feststellbar sind, es vielmehr bei der Beurteilung des notwendigen Lebensunterhalts im Sinne von § 12 Abs. 1 BSHG Ermittlungs- und Bewertungstoleranzen gibt, ist von den "Verwaltungsgerichten lediglich zu prüfen, ob mit der gebotenen Sorgfalt verfahren worden ist ... Die Überprüfung erstreckt sich dabei in tatsächlicher Hinsicht darauf, ob die Regelsatzfestsetzung sich auf ausreichende Erfahrungswerte stützen kann ... Soweit es um durch Generalisierung, Typisierung oder Pauschalierung bedingte Wertungen geht, genügt - auch dies folgt aus dem Wesen und der Eigenart der der Verwaltung vom Gesetzgeber zu einem solchen Vorgehen erteilten Ermächtigung - die Vertretbarkeit der Wertung, damit die Festsetzung der Regelsätze insoweit im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle Bestand haben kann" (BVerwG, Urteil vom 25. November 1993 a. a. O.).

    Diese Erfahrungswerte sind als ausreichend anzusehen im Sinne der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, welches allerdings im Urteil vom 25. November 1993 (a. a. O.) noch über die Regelsatzbemessung nach dem alternativen Warenkorbmodell 1985 zu befinden hatte.

    Insoweit steht das Abstandsgebot mit dem Bedarfsdeckungsprinzip in enger inhaltlicher Verknüpfung, denn es ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG Aufgabe der Sozialhilfe, eine menschenwürdige Existenz zu sichern, nicht jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25. November 1993 (a. a. O.) zutreffend hervorhebt, dem Bedürftigen die Mittel zur Führung einer Existenz auf dem Niveau eines durchschnittlichen Lebensstandards zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu auch Wienand, NDV 1994, 157).

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.10.1994 - 9 UE 1045/91
    Die Festsetzung der Regelsätze unterliegt verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (BVerwGE 25, 307; BVerwG, Urteil vom 25. November 1993 - 5 C 8.90 -, NDV 1994, 155 entgegen der zeitweilig vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen gegenteiligen Auffassung (NDV 1988, 284), der sich der erkennende Senat im Beschluß vom 3. August 1992 im Verfahren 9 TP 1050/91 angeschlossen hatte).
  • OVG Bremen, 09.04.1991 - 2 N 1/90

    Regelsätze in Sozialhilfe; Normenkontrolle; Prozeßrechtlicher Nachteil;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.10.1994 - 9 UE 1045/91
    Die Entscheidung für die Hochrechnung nach dem allgemeinen Preisindex hält sich noch im Rahmen der vertretbaren Bewertung; und die Drittelung des Strukturvolumens, welche im Ergebnis zu einer monatlichen Differenz von 6, 00 DM der ermittelten zur tatsächlich festgesetzten Regelsatzhöhe geführt hat, liegt innerhalb des den zuständigen Landesbehörden eingeräumten Pauschalierungs- und Gestaltungsrahmens (ebenso OVG Bremen - 2 N 1.90 -, NDV 1991, 264 ff.).
  • BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 52.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Mit der Bezugnahme auf die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischer Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 1994 - 9 UE 1045/91 -, das den Regelsatz nach dem Statistikmodell ab 1. Juli 1990 zum Streitgegenstand hat (s. dazu BVerwG 5 B 51.95), ist eine grundsätzliche Bedeutung in bezug auf den hier strittigen Anspruch des Klägers auf Sozialhilfe für einen Mehrbedarf wegen politischer, kultureller und geistiger Interessen über die Leistung nach dem Regelsatz hinaus nicht dargelegt.
  • VG Frankfurt/Main, 03.09.2002 - 8 E 1072/02

    Stützung der Regelsatzfestsetzung auf ausreichende Erfahrungswerte;

    Vorliegend kann dahingestellt bleiben, wie weit die Festsetzung der Regelsätze verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25.10.1994, 9 UE 1045/91 und schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.1993 - 5 C 8.90 -, NDV 1994, 155).
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